Besser wäre es, wenn die Eltern die Kosten für den Spitalaufenthalt der jungen Trinker übernehmen müssten. Damit würden sie an ihre Erziehungspflicht erinnert. «Die Rechnung für den Spitalaufenthalt begleichen zu müssen – das ist eine Sprache, die verstanden wird», sagt Bortoluzzi.
Quelle: Junge Trinker sollen Arbeitsdienst leisten
Auf den ersten Blick handelt es sich durchaus um eine praktikable Lösung: Gemäss einer Bekannten, die auf der Notfallstation in Bern arbeitet, kommt es immer wieder vor, dass 15-jährige innert Monatsfrist ein zweites Mal im Spital landen um am nächsten Tag von den Eltern abgeholt werden. Die Erziehungsberechtigten in solchen Fällen, was ihre Zöglinge anstellen – und unternehmen dennoch nichts dagegen? Traurig, aber wahr: (einige) Eltern können in solchen Fällen anscheinend nur noch über das Portemonnaie „erzogen“ werden. Hoffen wir es zumindest!
Ich frage mich dann einfach nur, wann auch an Lungenkrebs erkrankte Raucher oder an Fettleibigkeit leidende Mitbürger plötzlich zur Kasse gebeten werden?
Es sei richtig, bei der Erziehung der Jugendlichen anzusetzen. Aber im Krankenversicherungsgesetz gebe es keine Bestimmung, wonach Selbstverschulden geahndet werde. «Da müssten noch ganz andere Leute zum Arbeitseinsatz antraben», so Dürr.
Nicht, dass ich solche Überlegungen per se abwegig finde – doch welche Krankheiten und Unfälle kann man heute schon nicht auf unüberlegtes Handeln zurückführen? Könnte man mit dieser Logik nicht selbst dem an einem Rückenschaden leidenden Bauarbeiter vorwerfen, doch gefälligst einen neuen Job zu suchen – am Besten in einem Büro?
So sehr die verschuldungsbasierte Versicherung in liberalen Zeiten Anklang findet, desto unpraktikabel würde diese umzusetzen sein: Ein riesiges Heer an Experten, einem politisch-medizinisch-juristischen Komplex gleich, würde über Krankenkassenleistungen entscheiden und müsste in jedem Fall Rekursrecht gewähren. Die Mediziner wiederum müssten Krankheitsbilder einer eindeutigen Ursache zuordnen – ein Ding der Unmöglichkeit.
Die Einzigen, die von solchen Massnahmen profitieren würden, wären die Juristen respektive deren Bankkonten – ohne Garantie, dass sich mit diesem Schritt die Gesundheit der Wohnbevölkerung merklich verbessern würde.