Archiv 24. Dezember 2007

Montag, 24. Dezember 2007

Mit GPS abgeriegelte Autos

We know that the Nissan GT-R’s ECU wizardry is impressive, but in Japan the GT-R has a speed limiter set at 180KM(111mph) and automatically releases when you enter a domestic circuit.

Quelle: Nissan GT-R Disable The Speed Limiter Via GPS

Der Autohersteller Nissan beschreitet mit seinem GT-R neue Wege, was die Abriegelung des Fahrzeuges betrifft. Mittels eines GPS-Empfängers wird die Höchstgeschwindigkeit des Bolidens in Japan auf 180 Stundenkilometer festgesetzt. Begibt sich der Fahrer auf einen Rennparcours, wird die Limitierung deaktiviert.

Zukunftsszenario?

Bevormundung des freien Bürgers? Sollte dieses Beispiel Schule machen und sich GPS als Standardausstattung von PKWs durchsetzen, steht einer landesweiten Einführung nichts mehr entgegen.

Würden die Fahrzeuge in einem ersten Schritt schweizweit auf 120km/h abgeriegelt, könnte man zu einem späteren Zeitpunkt die Limitierung an die gerade befahrene Strasse anpassen (dazu müsste aber die Genauigkeit der satellitengenauen Positionierung verbessert werden – man stelle sich vor, dass das Auto sich mitten auf der Autobahn von 120km/h auf 50km/h herunterregulieren würde). Wunschtraum für Strassenopfer-Gesellschaften und Vision Zero-Beamten, orwellianischer Alptraum für freiheitsliebenden Schweizer.

Ein grosses Problem ist hier aber die Aktualisierung der Daten – irgendwie müsste der Datenspeicher der Abriegelung ja an die neuen Umstände angepasst werden können. Update à la WindowsUpdate per GSM? Ethernet-Anschluss am Auto? WLAN? DVD? Wie auch immer, auf die Schnelligkeit und Effektivität der ersten Hacks bin ich schon jetzt gespannt …

Der Markt entwickelt sich mit grossen Schritten in diese Richtung – als Beispiel sei das deutsche Maut-System genannt (momentan erst für Lastwagen Pflicht – doch die Technik liesse sich ohne weiteres auch für PKWs einsetzen). Auch gibt es in Grossbritannien eine erste Autoversicherungsgesellschaft, die einen Fahrtenschreiber benutzt, um risikogerechte Prämien anbieten zu können (Motto: Unser Kunde hat uns nichts zu verheimlichen). Selbstverständlich könnten die im Fahrtenschreiber gespeicherten Informationen auch bei einem Unfall von Nutzen sein. Und irgendwann einmal werden die Politiker der Polizei zwangsläufig auch die Nutzung der gesammelten Maut-Daten zur Verbrechensaufklärung erlauben. Schöne, neue Welt!

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