«Der Sozialmissbrauch in der Stadt Bern geht weiter», ist SVP-Stadtrat Erich Hess überzeugt. Die Missbrauchsquote liege «deutlich im zweistelligen Bereich», die Dunkelziffer bleibe unbekannt – und der Gemeinderat tue zu wenig. «Deshalb handeln wir jetzt und richten per sofort selbst ein Sozialmissbrauchstelefon ein», so Hess. Unter 031 398 42 00 würden Anrufe von Bürgern entgegengenommen, die den Sozialmissbrauch bekämpfen wollten. Gefragt seien nicht nur Schilderungen von Vorfällen, sondern auch Beweismittel wie Fotos oder allenfalls Belege. «Nach seriö ser Prüfung der Unterlagen reichen wir diese – ohne die Quelle zu nennen – an das Sozialamt der Stadt Bern weiter», so Hess.
Quelle: Berner SVP lanciert Schnüffler-Telefon
Man muss kein Historiker sein, um sofort Parallelen zu dunklen Zeiten zu erkennen:
Blockleiter, umgssprachlich „Blockwart“
In der NSDAP-Parteiorganisation gab es ab 1933 die Dienstbezeichnung Blockleiter der NSDAP. Der Name leitet sich vom innerstädtischen Bau- oder Wohnblock ab. … Zur politischen Überwachung führte er eine normierte Haushaltskartei, notierte Unmutsäußerungen und das Verhalten bei Beflaggung, gab Leumundszeugnisse ab und war allgegenwärtiger Ansprechpartner für Denunziationen. …
Quelle: Blockleiter – Wikipedia
Aber es ist selbstverständlich nur purer Zufall, dass sich wieder einmal ein Parteimitglied der Schweizerischen Volkspartei SVP mit seinen Aussagen und Aktivitäten – selbstverständlich völlig unbewusst – in die Nähe einer populären deutschen Partei aus den 1930er-Jahre rückt …
Wie man vermuteten Sozialhilfemissbrauch wirklich meldet
Auch wenn ich mit Frau Olibet nichts am Hut habe – ihre Aussage ist völlig korrekt:
«Wir brauchen keine Umwege über die SVP. Fälle kann man bei uns direkt melden – und das passiert auch», entgegnet Sozialdirektorin Edith Olibet. Diesen Fällen gehe ihre Direktion nach.
Was aber viele Leute Denunzianten stört: Die Sozialdienste unterliegen der Schweigepflicht. Sie nehmen Hinweise aus der Bevölkerung auf, gehen ihnen nach – dürfen aber dem „Tippgeber“ keine Rückmeldung geben. Schliesslich könnte ein Jäger gegen „Sozialschmarotzer“ seine ganze Nachbarschaft anschwärzen, um zu erfahren, wer denn nun eigentlich alles Sozialhilfebezüger ist. Der lokale Sozialdienst darf nicht nennen, wer seine Kunden sind – und genau so wenig wer es nicht ist. Wird Missbrauch durch einen Hinweis aufgedeckt, wird der Übeltäter aber selbstverständlich auf rechtlichem Weg belangt.
Viele Konservative sind der Meinung, dass alle Namen von Sozialhilfebezügern eines Dorfes öffentlich aufgelistet werden sollten, am besten gleich per Massensendung in jeden Haushalt. Nicht nur, damit so der Gang zur Sozialhilfe für jeden Bedürftigen äusserst peinlich wird, sondern auch, damit man seine Nachbarschaft unter die Lupe nehmen kann – man hat ja sonst nicht zu tun. Denn: Sei wachsam, der Feind ist unter uns!