Emil Sonderegger, Kommandant der Truppen in Zürich während des Landesstreiks im November 1918:
Ich habe nie etwas mit der Politik zu tun gehabt und besitze nur die einfachen, aber nicht von den Details der Praxis getrübten politischen Grundbegriffe des einfachen Bürgers. Diese sagen mir, dass es Pflicht einer Regierung ist, Verfassung und Gesetz durchzuführen. Verfassung und Gesetz aber erforden die volle Handlungsfreiheit des Bürgers. Wohl kann man ja der Ansicht sein, der Schutz der wirtschaftlich schwächeren Klasse erfordere für sie ein besonders Koalitionsrecht unter Opferung eines Teiles der persönlichen Freiheit des einzelnen. Wenn man dieser Ansicht ist, muss man suchen, ihr gesetzliche Form zu geben. Ist sie dann der Wille der Mehrheit des Schweizervolkes, so wird sie Gesetz. Die Regierung wird dann dieses Gesetz durchführen, und die Truppe wird sie unterstützen. Bis jetzt aber ist nichts davon vorhanden, es besteht nicht einmal ein Vorschlag dafür.
Quelle: Frey, Daniel: „Vor der Revolution? Der Ordnungsdienst-Einsatz der Armee während des Landesstreiks in Zürich“, Zürich, 1998, S. 204.