Posts Tagged ‘Kreditkarten’

Mittwoch, 30. Januar 2019

Definiere den realen Wert von Flugmeilen und Kreditkartenpunkten

„What I’ve come to believe is miles and points are just a metric for how much of your real life you’re missing. In fact, if you don’t travel that often and therefore don’t have much use for these products and services I’ve listed here then, well, in my opinion you’re doing it right.“

Quelle: Travel Tips from a Guy Who Travels Kinda Often

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Donnerstag, 30. April 2015

Amazon, DCC und Swisscard AECS AG

Im Juli 2014 bestellte ich über Amazon USA ein Transcend JetDrive Lite 130 128GB und liess die Ware zu einer in Kalifornien lebenden Bekannten meiner Frau liefern.

Beim Online-Checkout bot mir Amazon an, die Währungsumrechnung für mich vorzunehmen und die Kaufsumme meiner Kreditkarte in Schweizer Franken (CHF) anstelle von US Dollars (USD) zu belasten. Im Fachjargon nennt sich dies Dynamic Currency Conversion DCC.

Ob man DCC wählt oder nicht – als Kreditkarteninhaber wird man bei Transaktion im Ausland so oder so gemolken: Im Falle von DCC resultiert für Amazon ein kleiner Gewinn basierend auf für das Unternehmen vorteilhaften Umrechnungskursen. Bezahlt man hingegen in USD, schaut für Amazon nichts raus. Die Swisscard AECS AG (heute: GmbH) hingegen schlägt einem zwei Prozent Gebühren auf den Kaufbetrag, und bei der Fixierung des Wechselkurs wird wohl auch noch der eine oder andere Rappen zum Nachteil des Kunden abgezwackt.

Jetzt die Stunde der Wahrheit: Was habe ich bezahlt, und was hätte ich bezahlt?

Warenpreis (inkl. CA-Taxes) 86.99 USD
Warenpreis (zum Kaufzeitpunkt umgerechnet mit Google.com) 77.80 CHF
Amazon.com in USD (mit Gebühren und Wechselkursen von Swisscard AECS AG; Wechselkursfixierung zwei Tage nach dem Kauf) 80.30 CHF
Amazon.com in CHF (mit DCC) 80.82 CHF

DCC über Amazon hätte mich also 52 Rappen zusätzlich gekostet, während Swisscard bereits 2.50 CHF auf den Preis geschlagen hat.

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Mittwoch, 2. Februar 2011

Usability-Flaschen bei Swisscard AECS AG

Gemäss den Anweisungen auf meiner aktuellen Kreditkartenabrechnung habe ich meine Kreditkarte soeben mit „3-D-Secure“ ausgestattet. Dies geschieht über die Web-Site von Swisscard.

Leider haben die Usability-Profis in diesem Projekt versagt: Im dritten Schritt gibt man sein persönliches Passwort ein, das künftig bei Bezahlvorgängen im Web abgefragt werden kann. Zusätzlich muss der Benutzer auch noch eine individuelle Bemerkung erfassen, die ihm angezeigt wird und so die Echtheit der Abfrage beweisen soll.

Beim Absenden des Formulars wurde mir aber bemängelt, dass „ein Formularfeld einen ungültigen Wert enthält“. Leider war mir auf Grund der Fehlermeldung nicht klar, ob die fehlerhafte Eingabe nun im Passwortfeld oder im Feld für die persönliche Bemerkung enthalten war. Nach mehrmaligen pröbeln fand ich heraus, dass die Bemerkung weder ein Ausrufezeichen noch ein Punkt enthalten darf. Da soll einer mal draufkommen!

Liebe Web-Entwickler bei Swisscard, nehmt doch bitte auch folgende zwei uralten Usability-Weisheiten zu Herzen:

  • Das Formularfeld, das einen ungültigen Wert enthält, soll optisch hervorgehoben werden (bspw. mit einer roten Umrandung)
  • Die Fehlermeldung sollte dem Benutzer mitteilen, welche Zeichen im Formularfeld erlaubt sind, respektive welche Zeichen eben nicht — oder welche Zeichen in welcher Anzahl zwingend verlangt werden (z.B. mindestens eine Zahl, mindestens ein Sonderzeichen)

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Montag, 13. Oktober 2008

Angst vor Grounding? Mit Kreditkarte bezahlen!

Obwohl sich der Kollaps von weiteren Airlines bisher vornehm zurückgehalten hat (der Ölpreis ist in den letzten Wochen stark gefallen – die nächste Gefahr lauert nun im wirtschaftlichen Abschwung, der äusserst rasch zu Überkapazitäten führen könnte), ist es gut zu wissen, dass man Flüge wann immer möglich mit der Kreditkarte buchen sollte (kein Mitleid habe ich mit kurligen Zeitgenossen, die dabei auf PayPal schwören):

Wer sein Flugbillett mit einer Visa- oder Mastercard von Postfinance, UBS oder Viseca bezahlt hat, hat gute Chancen auf eine Rückerstattung. In einer TA-Umfrage gaben diese Kartenherausgeber an, dass sie belastete Beträge im Konkursfall wieder gutschreiben können, sofern dem Kunden kein gleichwertiger Ersatzflug angeboten wurde.

Quelle: Airline-Pleiten: Kreditkartenzahler im Vorteil – Leben: Rat & Tipps – Tagesanzeiger

Leider stammt meine Kreditkarte von der Swisscard AECS AG, die nicht derart kulant mit Airline-Pleiten umzugehen scheint:

Strenger geben sich die Kartenfirmen Cornèrcard, GE Money Bank und Swisscard. Sie verweisen auf ihr Kleingedrucktes, wonach der Konsument seine Kreditkartenrechnung auch dann zahlen muss, wenn der Anbieter seine Leistung nicht erbracht hat. Immerhin versuchen aber auch sie in einem Konkursfall auf Gesuch hin «ein Storno durchzusetzen»,

Weitere Versicherungsleistungen

Viele Leute wissen zudem nicht, dass selbst die für Normalverbraucher bestimmte Kreditkarten Versicherungsschutz für Unfälle in öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Eisenbahn, Schiff, Bus, Taxi, Mietwagen) mit sich bringen. Selbstverständlich sind monetäre Entschädigungen im Ernstfall nur ein Tropfen auf den heissen Stein – doch lieber noch etwas Trinkgeld im Unglück.

Gedeckt sind mit der VISA Classic bei Swisscard:

  • Invalidität mit 300’000CHF
  • Todesfall mit 300’000CHF
  • Such-, Rettungs-, Bergungs- und Rückführungskosten mit 60’000CHF (davon Suchkosten von maximal 10’000CHF)
  • einmaliger Spitalbesuch nahestehender Personen mit 2000CHF

Zu beachten gilt, dass diese Leistungen nur für Unfälle gelten, die auf dem mit der Kreditkarte gebuchten Transportmittel gelten. Ich kann also nicht mit einem mit der Kreditkarte bezahlten Ticket nach Indien fliegen und die Leistungen dann in Anspruch nehmen, wenn mir auf dem 6-wöchigen Aufenthalt etwas passiert.

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