Montag, 13. Oktober 2008
Obwohl sich der Kollaps von weiteren Airlines bisher vornehm zurückgehalten hat (der Ölpreis ist in den letzten Wochen stark gefallen – die nächste Gefahr lauert nun im wirtschaftlichen Abschwung, der äusserst rasch zu Überkapazitäten führen könnte), ist es gut zu wissen, dass man Flüge wann immer möglich mit der Kreditkarte buchen sollte (kein Mitleid habe ich mit kurligen Zeitgenossen, die dabei auf PayPal schwören):
Wer sein Flugbillett mit einer Visa- oder Mastercard von Postfinance, UBS oder Viseca bezahlt hat, hat gute Chancen auf eine Rückerstattung. In einer TA-Umfrage gaben diese Kartenherausgeber an, dass sie belastete Beträge im Konkursfall wieder gutschreiben können, sofern dem Kunden kein gleichwertiger Ersatzflug angeboten wurde.
Quelle: Airline-Pleiten: Kreditkartenzahler im Vorteil – Leben: Rat & Tipps – Tagesanzeiger
Leider stammt meine Kreditkarte von der Swisscard AECS AG, die nicht derart kulant mit Airline-Pleiten umzugehen scheint:
Strenger geben sich die Kartenfirmen Cornèrcard, GE Money Bank und Swisscard. Sie verweisen auf ihr Kleingedrucktes, wonach der Konsument seine Kreditkartenrechnung auch dann zahlen muss, wenn der Anbieter seine Leistung nicht erbracht hat. Immerhin versuchen aber auch sie in einem Konkursfall auf Gesuch hin «ein Storno durchzusetzen»,
Weitere Versicherungsleistungen
Viele Leute wissen zudem nicht, dass selbst die für Normalverbraucher bestimmte Kreditkarten Versicherungsschutz für Unfälle in öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Eisenbahn, Schiff, Bus, Taxi, Mietwagen) mit sich bringen. Selbstverständlich sind monetäre Entschädigungen im Ernstfall nur ein Tropfen auf den heissen Stein – doch lieber noch etwas Trinkgeld im Unglück.
Gedeckt sind mit der VISA Classic bei Swisscard:
- Invalidität mit 300’000CHF
- Todesfall mit 300’000CHF
- Such-, Rettungs-, Bergungs- und Rückführungskosten mit 60’000CHF (davon Suchkosten von maximal 10’000CHF)
- einmaliger Spitalbesuch nahestehender Personen mit 2000CHF
Zu beachten gilt, dass diese Leistungen nur für Unfälle gelten, die auf dem mit der Kreditkarte gebuchten Transportmittel gelten. Ich kann also nicht mit einem mit der Kreditkarte bezahlten Ticket nach Indien fliegen und die Leistungen dann in Anspruch nehmen, wenn mir auf dem 6-wöchigen Aufenthalt etwas passiert.