Montag, 14. Mai 2007
Seit Wochen werde ich von Einladungen genervt, die zwei Partyguide-Benutzer massenhaft auf elektronischem Wege verschicken.
Dem einen, ein kürzlich geschasster Partyguidler, habe ich deswegen die virtuelle Freundschaft bereits gekündet. Mal ehrlich Lulu – du bist ja wirklich ein netter Kerl, doch was zum Teufel interessieren mich Parties ab 16 Jahren in der Zürcher Agglomeration?!
DJDAVE202 (oder wer sich auch immer als diese Person ausgibt) hingegen macht es mir deutlich schwieriger – um nicht zu sagen – unmöglich, seinem nervigen Spam zu entkommen. Dies aus zwei Gründen, die vollumfänglich Partyguide selbst anzulasten sind:
- myFriend wider Willen Mein Username figuriert unter DJDAVE202s myFriends. Ich zähle ihn aber nicht zu meinen myFriends. Anscheinend reicht es aber, wenn der Spammer die zu umwerbenden Personen in seiner Liste hat, um diese zuzuspammen. Eine Möglichkeit besteht (meines Wissens) nicht, mich aus Daves Liste zu löschen. Und falls doch, dann ist diese Funktion (wohlweislich?) sehr gut versteckt.
- Unsubscribe? Hä? Mitgegangen, mitgefangen. Man erhält nun also widerwillig regelmässig Spam-Mails, doch auch in den Mails selber findet sich – entgegen der guten Manier – keine Möglichkeit, sich vom Versand auszuschliessen. Gemeinhin wird diese Möglichkeit als „Unsubscribe“ bezeichnet. Na, liebe Argonauten, klingelts? Einerseits verstehe ich ja, dass durch das Fixen der unzähligen Sicherheitslücken keine Zeit blieb, eine derart komplizierte Funktion zu programmieren. Andererseits macht man sich als Versender von Mails so auch strafbar.
Wink mit dem Zaunpfahl
Denn, lieber Jason und Argonauten, seit dem 1. April 2007 gilt das neue Fernmeldegesetz! Es handelt sich übrigens um dasjenige Gesetz, das mir Partyguide bei meinem dritten „Hack“ um die Ohren schlagen wollte und folglich auswendig zu kennen scheint:
[…] Durch die Veröffentlichung der Daten hast Du zudem gegen Artikel 50 des FMG verstossen, was ebenfalls mit Haftstrafe bis zu einem Jahr (oder Busse) bestraft wird.
Quelle: Der dritte Partyguide-Hack
Nun, wenn das so ist, hier mal die entsprechenden Strafandrohungen auf Spam:
Vorsätzlicher Spam ist strafbar gemäss Artikel 23 des UWG. […] Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone.
Die mögliche Strafe ist Gefängnis oder Busse bis 100’000 Franken.
Quelle: Spamverbot
Rechtslage
Im eben zitierten Kommentar des federführenden BAKOMs liest man zum Thema folgendes:
Nicht jede fernmeldetechnisch gesendete Massenwerbung wird verboten. Es ist aber für jede derartige Werbung zuvor die Einwilligung aller Empfänger nötig (Opt-in).
Ich kann mich nicht erinnern, DJDAVE202 diese Erlaubnis gegeben zu haben.
Jede Massenwerbung muss immer einen korrekten Absender angeben und eine Möglichkeit bieten, weitere Werbung abzulehnen.
Wie oben kritisiert findet sich definitiv eine Unsubscribe-Funktion in den empfangene Mail-Nachrichten. Als Absender ist From: DJDAVE202 <noreply@partyguide.ch> angegeben. Aus meiner Sicht ebenfalls eine Gratwanderung – ist nun DJDAVE202 der Absender, oder doch Partyguide? Dass Antworten auf die Mail-Adresse im virtuellen Nirvana landen, könnte der Gesetzesvollstrecker als unvollständige Anschrift taxieren.
Wie weiter?
Ich bin mir sicher, dass bei Partyguide bald ein hektisches Treiben einsetzen wird, um die angeprangerten Missstände zu beheben.
Und, lieber Jason, lass dir gesagt sein: Sollte es zu keiner Besserung kommen, kann ich ja immer noch Strafanzeige stellen. Dann wäre wieder ein gewisser Gleichstand bei der unnötigen Beschäftigung der Behörden herbeigeführt – die Strafanzeige gegen mich ist immer noch hängig, ohne Hoffnung, dass der Fall in den nächsten Monaten abgeschlossen werden kann (wäre ja zu schön, wenn Untersuchungsrichter sich nur um Partyguide-Hacks kümmern müssten).
Konkurrenz
Ähnliches widerfuhr mir übrigens auch über den anderen Platzhirschen, Tilllate.com. Eine Anfrage bei Silvan Mühlemann (CTO) ergab folgende Auskunft:
Hoi Silvan
Besteht die Möglichkeit, dass ich die Zustellung solcher Einladungen
verhindern kann, ohne dem lieben Ex-Partyguidler gleich die
Freundschaft zu künden? Am Besten mit einem Link direkt unterhalb der
Nachricht. Du weisst ja: 1. April … Spam … Verbot.
Danke für das Feedback!
Tschüss
Mario
Momentan kannst Du dies nicht. Aber das Feature ist bereits umgesetzt und
wartet nur noch auf die Aufschaltung.
Quelle: Mail von Silvan Mühlemann an Mario Aeby, 1. Mai 2007, 17:02 Uhr