Archiv ‘Schweiz’

Sonntag, 17. Juli 2016

Das jährliche Leid des Mieters mit der Nebenkostenabrechnung

(Aktualisiert am 21. November 2021; Auszahlungsdatum der diesjährigen Nebenkosten ergänzt)

Seit Juni 2012 lebe ich mit Stephanie in unserer ersten gemeinsamen Mietwohnung — es handelt sich zudem auch um mein erstes richtiges Mietverhältnis. Das sind nun bereits vier sechs neun lehrreiche Jahre …

Abgesehen davon, dass man der Hausverwaltung ständig hinterherrennen muss (aktuelle Beispiele: Austausch Leuchtstoffröhre im öffentlichen Teil des Kellers; seit einem Jahr vergessene, aus dem Boden herausragende Eisenstangen vom Rückbau der Parkplätze vor dem Haus; jährlich wiederkehrend verstopfte Dachkännel) stört mich als ordnungsliebenden Schweizer Bünzli vor allem der Modus für die Rückerstattung der Nebenkostenabrechnungen.

Im 2012 unterzeichneten Vertrag steht:

Mietvertrag Nebenkosten

Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, erstellt die Vermieterin jährlich eine detaillierte Gesamtabrechnung, […]

Ursprünglich ging ich davon aus, dass „jährlich“ bedeutet, dass die Abrechnung per Ende Kalenderjahr erfolgt. Irrtum! Aus Sicht des Vermieters endet die Rechnungsperiode jeweils am 30. April (ich gehe davon aus, dass dieses Datum das Ende der Heizperiode signalisiert). Aus juristischer Sicht wohl zulässig, da im Vertrag nicht explizit steht „zum Ende des Kalenderjahres“.

Gute zweieinhalb Monate nach Ende der Rechnungsperiode (Mitte Juli) erhalten wir dann jeweils die Abrechnung (es muss extrem aufwändig sein, so eine Abrechnung zu erstellen):

Brief Nebenkostenabrechnung

Der Vermieter verspricht, Beträge zu unseren Gunsten Ende August an uns zu überwiesen — Nachzahlungen von unserer Seite gab es in den vier sechs Jahren notabene noch nie:

Saldo zu Ihren Gunsten

Während der Vermieter sich für die Auszahlung des Überschusses nach der Abrechnung noch einmal eineinhalb Monate Zeit lässt, wäre man als Vermieter gezwungen, Differenzen („Saldo zu unseren Gunsten“) innert 30 Tagen zu begleichen:

[…] wobei Unterschiede zugunsten oder zulasten des Mieters innert 30 Tagen nach Vorlage der Abrechnung auszugleichen sind.

Schöne asymmetrische Ausführung von Vertragsbestimmungen.

Doch jetzt kommt der eigentliche Hammer — wann trifft das Geld tatsächlich ein? Ich habe nachgeschaut:

14. Oktober 2013 535.05 CHF
25. September 2014 724.80 CHF
2. November 2015 693.35 CHF
26. August 2016 582.25 CHF
25. Juli 2017 573.40 CHF
4. September 2018 551.10 CHF
27. September 2019 565.55 CHF
29. September 2020 519.90 CHF
26. August 2021 457.50 CHF

Zusammengefasst:

30. April Ende Rechnungsperiode
Mitte Juli Erhalt Brief Nebenkostenabrechnung
30. August versprochene Überweisung des Überschusses
Ende Juli-Anfang November effektive Überweisung des Überschusses

Im derzeitigen Tiefzinsumfeld fallen in den fünf bis sechs Monaten zwischen Abrechnung und Auszahlung zum Glück kaum Zinsgewinne an. Störend ist es aber allemal, und festigt in mir die Abneigung gegenüber Liegenschaftsverwaltungen wie auch Miethäuserbesitzer.

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Sonntag, 17. April 2016

Werbung mit der SSID

Mein ehemaliger Arbeitgeber Liip erhält regelmässig mediale Aufmerksamkeit — sei es, wenn das Unternehmen wieder einmal einen der begehrten Best of Swiss Web (BOSW) Award gewinnt, aber auch für ihre moderne Unternehmensführung (auf deutsch bei der NZZ), die gelebte Nachhaltigkeit sowie bezüglich der Vorbildsfunktion beim Vaterschaftsurlaub.

Da fährt man am Feierabend wie üblich im Intercity von Zürich nach Bern, und plötzlich poppt einem diese spannende SSID ins Auge:

Liip SSID

Well played!

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Sonntag, 24. Januar 2016

Zur Durchsetzungsinitiative vom 28. Februar 2016

Nach langer Zeit habe ich wieder einmal die Musse gefunden und sehe ein Bedürfnis, mich über die politischen Entwicklungen im Land zu äussern.

Es geht um die Durchsetzungsinititative der SVP, in Online-Foren und Social Media gerne auch „DSI“ genannt. Ganz offiziell heisst die Vorlage „Eidgenössische Volksinitiative ‚Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative).'“

Da meine Ehefrau derzeit nur den US-Pass besitzt, wäre ich als Ehemann einer hier lebenden Ausländerin indirekt von einem solchen Gesetz betroffen. Ich persönlich hätte nichts zu befürchten, meine Frau schon — so lange sie nicht eingebürgert ist. Kann es sein, dass Stephanie nach einer möglichen Götterdämmerung am 28. Februar 2016 wegen eines Vergehens des Landes verwiesen würde, was zwangsläufig unsere Beziehung erschüttern und unsere Lebensplanung auf den Kopf stellen könnte?

Um mir meine Meinung zu bilden, habe ich mir zuerst einmal den Initiativtext angeschaut (ein 40-Tönner unter den Verfassungsartikeln, fabriziert in der Küche der sonst so „liberalen“ SVP, die gemäss Parteibuch auf weniger Regulierung, somit auf einen überblickbaren Gesetzes- und Paragraphendschungel und die freie Entfaltung in wirtschaftlicher Sicht setzt).

Kernstück der Initiative ist die Liste der Straftatbestände, die unter I. Landesverweisung automatisch zu einer Landesverweisung führen.

Relevanz der Vergehen für (zumeist) rechtschaffene Einwohner

Den heutigen Sonntag-Morgen habe ich genutzt, um den Text mit meiner Frau durchzugehen und um mit ihr ein Verständnis aufzubauen, wie sich unser Leben nach dem 28. Februar 2016 dank den Vorstellungen der SVP und dem Willen von fremdenfeindlichen Abstimmenden ändern könnte.

Zur Entwarnung: Die meisten Punkte in Abschnitt 1 betreffen extrem schwere Delikte, die Leib und Leben bedrohen. Wir konnten uns mit diesen Punkten nicht identifizieren und haben auch keinen Anlass anzunehmen, dass sie für uns mal relevant werden würden.

Da wir beide selber keinen juristischen Hintergrund aufweisen, erschliessen sich uns die gängigen Bezeichnungen („qualifizierter Diebstahl“, anyone?) und Interpretationen („Lehrmeinungen“) der Juristerei zu einzelnen Punkten nicht. Wir können also nicht abschliessend sagen, dass wir von den meisten Punkten definitiv nicht berührt werden würden. Und das denke ich ist das Hauptproblem für den Stimmbürger, welcher nicht blindlings Hirte Blocher und den anderen SVP-Schäfchen folgen, sondern seinen Verstand gebrauchen will und sich selbst eine Meinung zur Initiative macht.

In die Liste der Vergehen haben sich mindestens drei Punkte eingeschlichen, die wir näher diskutiert haben und bei uns Fragezeichen hinterlassen haben:

  • a. vorsätzliche Tötung (Art. 111 des Strafgesetzbuch StGB), Mord (Art. 112 StGB), Totschlag (Art. 113 StGB) sowie b. schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB) Wir sind keine Schläger und schon gar keine Mörder (wobei: was noch nicht ist, kann noch werden — Spass beiseite). Was aber, wenn meine Frau aus Unachtsamkeit mit übersetzter Geschwindigkeit durch ein Dorf fährt, ein Schulkind überfährt und dieses entweder stirbt oder schwer verletzt wird? Läuft das unter Totschlag, vorsätzlicher Tötung oder schwerer Körperverletzung, weil sie dies durch die überhöhte Geschwindigkeit in Kauf genommen hat (à la Raserparagraph und seiner Auslegung)?
  • e. Betrug (Art. 146 StGB) im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch (Ziff. V.1) Wir sind in der glücklichen Lage und froh, dass wir als Doppelverdiener mit Universitätsabschlüssen und Vollzeitanstellungen nicht von Sozialhilfe abhängig sind. Das Beispiel des ausländischen Arztes, der für seinen in auf Weltreise weilenden Studentensohn weiterhin Ausbildungszulagen kassiert, hat mich aber aufgeschreckt: Könnte uns irgendwann auch aus Unachtsamkeit ein solcher „Sozialversicherungsbetrug“ angelastet werden (Sozialversicherungsbetrug ist in unserer Situation wahrscheinlicher als Sozialhilfebetrug)? Würde der Betrug in dem Fall auf mich oder gar auf meine Frau zurückfallen? Wir wissen es nicht. Was ich aber weiss: Sollte die SVP-Initative am 28. Februar 2016 angenommen werden, wird meine Frau nicht mit Sozialversicherungsformularen in Kontakt kommen, ausser wenn das zwingend nötig werden würde und nicht vermeidbar wäre. Rein als Vorsichtsmassnahme.
  • i. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 Für uns war anfänglich nicht klar, ob der Drogenkonsum auch zu einem Ausweisungsgrund zählen konnte (was auch immer darunter fällt). Nicht, dass wir Cannabis und sonstige Modedrogen einwerfen — aber geraucht, und selbstverständlich nicht inhaliert hat ja jeder schon mal. Oder was ist, wenn meine Frau aus den USA nicht-rezeptpflichtige Medikamente zum Eigenkonsum in die Schweiz einführt, welche in der Schweiz rezeptpflichtig sind? Verstehe ich den Gesetzestext korrekt, fallen solche Aktivitäten nicht darunter — die Absätze richten sich primär an Drogenhändler, die so ihren Lebensunterhalt verdienen (ich persönlich denke, dass wir solchen Personen eine Umschulung bezahlen sollten — es gibt auch hierzulande Berufe, die grenzwertig illegal sind, mit hohen Geldbeträgen umgehen und den persönlichen Risikoeinsatz mit variablen Lohnbestandteilen vergüten — und von der Gesellschaft, wie auch von der SVP, hingegen hoch angesehen sind).

Unser Fazit war, dass viele der Vergehen es auch aus unserer Sicht rechtfertigen, diese mit dem automatischen Landesverweis zu ahnden. Verwundert hat uns aber, dass Sozialversicherungsbetrug mit Mord und Totschlag gleichgestellt wird, ebenso dem nachgehen einer vom „Markt“ nachgefragten Beschäftigung (Drogenhandel). Letzteres nicht zuletzt dank der strikten Law & Order-Politik der Zigarren rauchenden, Bier, Wein und Schnapps konsumierenden Konservativen, welche den jüngeren Generationen anderweitige, abhängig machende Genussmittel verwehren wollen. Selbst Jünger Köppel hat ja unter SVP-Parlamentariern Suchtverhalten nachgewiesen.

Auch der Automatismus gefällt uns nicht. Das der SVP abgehende Vertrauen in unsere Richter ist bei uns noch mehrheitlich intakt (mit einigen Ausnahmen). Wir finden, dass Richter jeden Einzelfall prüfen müssen und den Schweregrad des Vergehens auf Grund von allen vorhandenen Faktoren frei, d.h. ohne SVP-Messer an der Gurgel, beurteilen können sollten.

Folgende Fragen wären von den Richtern zu beantworten und in das Urteil einfliessen zu lassen: Wie lange lebt die Person bereits in der Schweiz? Ist sie integriert? Geht sie einer Erwerbstätigkeit nach? Zahlt sie die Steuern prompt? Hat sie Schulden? Handelt es sich um ein Elternteil? Wie rechtschaffen ist die Person? Wie viele „Vergehen“ hat die Person während ihres bisherigen Aufenthaltes in der Schweiz begangen? „Mildernde Umstände“ aus den Antworten auf diese Fragen wäre bei der Annahme der Initiative aus unserer Sicht nicht mehr möglich, so sehr SVP-Hirnis uns dies in der Tonspur zum schwarz-auf-weiss gedruckten Initativtext weis machen wollen.

Missbrauch zur Ausländerschikane?

Schlussendlich noch dies: Was hält einen selbst ernannten „Eidgenossen“ davon ab, einen missliebigen Ausländer anzuschwärzen? Ich glaube da sind teilweise noch viele Rechnungen offen, die man nach Annahme der Initiative „lösen“ könnte. Oder den Fremden zumindest massive Steine in den Weg legen kann. Wer stellt sicher, dass mit der DSI dann nicht Unfug gegen alles und jeden Fremden betrieben wird?

Hält ein solches Gesetz kriminelle Ausländer von etwas ab?

Die Hauptfrage bleibt aber: Da wird also ein mordender und raubender Ausländer des Landes verwiesen. Schön und recht. Gerade die SVP-Vasallen, welche die Classe Politique sowie den Etatismus und die bedingungslose Staatsgläubigkeit immer verurteilen, sollten sich bewusst sein, dass ein dämlicher Landesverweis niemanden mit solch unlauteren Absichten vor der Rückreise in die Schweiz abhalten wird. Wir reden hier von kaltblütigen Mördern, Vergewaltigern, Menschenhändlern, Räubern, Dieben und Drogenhändlern! Denen ist ein Landesverweis so was von scheissegal.

Ich helfe wetten, dass diese wiederkommen, SVP Verfassungstext hin oder her (kaum einer dieser Gestalten wird sowohl die SVP als auch die Schweizerische Bundesverfassung kennen). Entweder man bringt ihnen also lebenslang Fussfesseln an, oder macht sich auf Rückkehrer gefasst — und die Empörung der SVP-Xenophoben, welche dann ihrem Irrglauben fröhnen, mit noch radikaleren Gesetzestexten irgendwie physische Grenzzäune bauen zu können.

Auf gewisse Weise ist es ja verständlich: Auch die SVP muss schauen, dass ihr die Wahlkampfschlagerthemen in den nächsten fünfzig Jahren nicht ausgehen. Die „Endlösung der Ausländerfrage“ wäre schlecht für’s Geschäft. In etwa so schlecht wie die Pharmariesen statt Medikamente zur Krebsbehandlung plötzlich Vorsorge zur Verhinderung von Krebs verkaufen würden. (Link auf eine zwiespältige Seite, bitte Quellenkritik nicht vergessen)

Merke: Auch die SVP kann über Nacht zu einem Klüngel von Etatisten werden, welche einen uneingeschränkten Glauben in Gesetze zur Regulierung des Zusammenlebens haben. Jedenfalls dann, wenn es um ihr Steckenpferd, die pöhsen, pöhsen Ausländer geht.

Fragwürdige Argumente meiner Genossen

So sehr ich im Geiste gegen diese Initiative bin, so sehr vermasselt es meiner Meinung nach die Linke mit ihren Argumenten. Ich finde es löblich, dass die Linke geschlossen auftritt und das Anliegen lautstark bekämpft. Doch wie sie das tut ist meiner Meinung nach höchst fragwürdig.

Zwei Punkte regen mich besonders auf:

  • Negativbeispiele, bei welchen sich die meisten Stimmbürger nicht wiederfinden
  • Secondo-Tränendrüse

Negativbeispiele

Man lese sich die Beispiele in folgenden Artikeln durch:

Ist ja gut und recht. Aber in vielen Fällen ist ein klarer Vorsatz zu entdecken, teilweise mit mehreren in Serie geschalteten verdammt dummen Vergehen:

Der Lehrling betrinkt sich zur bestandenen Abschlussfeier (soweit kann ich folgen), bricht dann aber in den Lehrbetrieb ein, beschädigt Maschinen und hinterlässt seine Urinmarke. Was zum Teufel? Und mit solch einem Deppen sollen wir Mitleid haben und am 28. Februar 2016 ein Nein in die Urne legen?

Beamtenbeleidigung — auch mit solchen Leuten habe ich kein Mitleid. Wer gegenüber Sicherheitspersonal ausfällig wird hat offenbar nicht realisiert, dass man hierzulande daraus noch nie einen Vorteil herausschlagen konnte, und auch nie herausschlagen können wird.

Oder der Arzt, mit Universitätsstudium und einem Bombenlohn, der sich aus purer Faulheit nicht mit den Reglementen zur Ausbildungszulagen auseinandersetzen will und so in die Fänge der Justiz gerät?

Der den Steuerauszug fälschende Finanzanalyst — wieder so ein Lümmel, dem ich keine Träne nachweinen würde. Mit solchen Löhnen und einem solchen Ausbildungsniveau muss man selten blöd sein, die Steuererklärung absichtlich falsch auszufüllen.

Liebe Genosse, setzen wir uns neuerdings wirklich für ausländische Assistenzärzte und Finanzanalüsten ein, die Kraft ihrer Ausbildung und Vermögenslage in der Lage sein sollten, hierzulande ein höchst gesetzeskonformes Leben zu führen? Hat’s euch in den Weizen geschneit?

Secondos

Auch die Behauptung, dass ab dem 28. Februar 2016 auch Secondos ausgeschafft werden müssten und die Initiative deshalb abzulehnen ist, lasse ich nicht gelten. Wann sind Secondos Ausländer? Wenn sie trotz Jahrzehnten in der Schweiz lebend immer noch keinen Schweizerpass beantragt haben. Wie kriegt man das bitteschön hin? Wenn ich hier geboren bin und meine gesamte schulische und berufliche Laufbahn in der Schweiz absolviert habe, ist es doch nur noch ein Fingerschnippen, um den Pass zu beantragen.

Schuljahre zählen für eine Einbürgerung doppelt; d.h. jemand, der sogar erst als achtjähriger in die Schweiz gekommen ist, hat noch vor Ende der Schulzeit mit 14 Jahren das Anrecht, den Schweizer Pass zu beantragen. Ja, die Eltern müssen als Vormund mitspielen und bezahlen — notabene einen für Unmündige deutlich reduzierten Preis (aus meiner Sicht ein Schnäppchen, umso mehr, je mehr Ausländerinitiativen die SVP lanciert). Ich hätte noch nie Eltern gesehen, die das rote Büchlein für ihre Kinder nicht beantragen wollten.

Abgesehen davon: Es ist ja nicht so, als wäre die SVP seit gestern Samstag fremdenfeindlich aktiv. Wer die zunehmende Xenophobie nicht hat kommen sehen und keine Vorkehrungen zu seinem Schutz treffen wollte, hat offenbar seit der EWR-Abstimmung in den frühen 1990er Tomaten auf den Augen …

Was kommt nach der DSI?

Wobei man offenbar nicht einmal mehr als Eingebürgerter sicher sein kann, wenn sogar die Franzosen nicht mehr vor der Aberkennung einer einmal erlangten Staatsbürgerschaft halt zu machen scheinen — einem der Geburtsorte der modernen Menschenrechte, notabene.

Ich behaupte: Es wird nicht lange gehen, und die SVP lanciert eine Initiative zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft von Kriminellen.

Im Bewusstsein dieser Fremdenfeindlichkeit gehört sich nur eins: Am 28. Februar 2016 wird ein Nein in die Urne gelegt.

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Donnerstag, 29. Oktober 2015

Angewohnheit: Abschlussarbeit von Personen des öffentlichen Interesses suchen

Vor einigen Monaten machte das Energieunternehmen Axpo Schlagzeilen, weil es eine Expansion in die USA anstrebt:

Axpo-Chef setzt grosse Hoffnungen in Expansion in die USA

Solchen Expansionsplänen von schweizerischen Traditionsunternehmen stehe ich generell skeptisch gegenüber (versucht nicht jeder zweite Rivalla-CEO immer wieder auf’s neue, in Asien oder Nordamerika Fuss zu fassen?).

Ich habe mir bei solchen Meldungen zur Angewohnheit gemacht, mittels des Biblitohekskatalogs der Universitäten Bern und Basel (Aleph) nachzuforschen, mit welcher Arbeit die Herren solcher riskanter Strategien ihr Studium abgeschlossen haben. Hierzu wähle ich den Filter „Stichwörter aus Autor/Körperschaft“ und tippe den Namen der Exekutivperson ein.

In diesem Fall „Andrew Walo“, worauf der Bibliothekskatalog mit genau einer Arbeit fündig wird:

Produktionstechnologische Analyse von Grössen- und Verbundvorteilen bei Mehrprodukteunternehmen : eine empirische Untersuchung am Beispiel der schweizerischen landwirtschaftlichen Talbetriebe / vorgelegt von Andrew Walo
Jus var 47783 zugl.: Diss. Wirtsch.wiss. Zürich, 1994

Inhaltsverzeichnis

Der CEO hat also an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich im Jahre des Herrn 1994 den Doktortitel erlangt.

Interessant, wie man von „landwirtschaftlichen Talbetrieben“ offenbar für die Expansion in die USA ableiten kann …

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Donnerstag, 30. Juli 2015

Interkontinentale Direktflüge ab Zürich und Genf

Vor einigen Tagen beschäftigte ich mich mit Flugpreisen nach Kalifornien und zog in Erwägung, einen Flug mit einem Zwischenhalt irgendwo zwischen New York und San Francisco zu buchen, um einerseits einen günstigeren Flugpreis zu ergattern und andererseits meinen noch verfügbaren Ferientagen Rechnung zu tragen (ich entschied mich schlussendlich dann aber doch für meine „Stammlinie“ LX38/LX39).

Auf der Web-Site des Flughafens Zürich fand ich bei diesen Abklärungen leider keine einfach verständliche Übersicht, welche Destinationen alles von ZRH angeflogen werden (in SQL-Jargon: SELECT DISTINCT(airport) FROM destinations). Und ich war mir zu doof, seitenweise Abfluglisten nach US-Destinationen zu durchkämmen. Deshalb liess ich die Sache vorerst ruhen.

Wenige Tage später dann stiess ich im RSS-Feed von Newly Swissed auf den Artikel Switzerland’s Infrastructure Sets the Country Worlds Apart. In der Originalversion brachte der Artikel eine schicke Grafik mit, welche alle interkontinentalen Destinationen aufzeigte, die von den Flughäfen Genf-Cointrin und Zürich-Kloten direkt angeflogen werden. Leider ist diese Grafik in der Web-Version des Blog-Artikels verschwunden. Genau danach suchte ich!

Direct Intercontinental Flight Connections from ZRH and GVA 2014

Quelle: Switzerland Global Enterprise: Handbook for Investors 2014

Heute endlich hatte ich Zeit, um das Internet nach der gesuchten Grafik zu durchsuchen. Und tatsächlich, mit Google Queries wie site:s-ge.com ext:pdf fand ich zuerst die 2012er-Version der Grafik in der Broschüre „Investorenhandbuch“ (Seite 107). Nun gut, dachte ich mir, Newly Swissed hat sicherlich die aktuellste Version der Broschüre herangezogen und die Grafik von dort herauskopiert.

Doch wie kam ich nun an die aktuellste Version der Broschüre? Nach einer kurzen Google-Suche dann die Erleichterung: Auf der Seite Handbook for Investors 2014 kann man das Kapitel 11 „Infrastructure“ kostenlos herunterladen. Auf Seite 126 findet sich besagte Grafik, welche die Grafik von 2012 ästhetisch um Welten voraus ist.

Wenn ich mich in Zukunft interessiere, wohin auf der ganzen Welt ich mit einem Direktflug von ZRH oder GVA komme, konsultiere ich die hier aufgeschaltete Grafik. Wunderschön, und äusserst informativ.

Nachtrag

Und — fast hätte ich es vergessen — folgende nordamerikanische Destinationen erreicht man ab ZRH und GVA mit einem Direktflug:

  1. Montreal
  2. Toronto
  3. Chicago
  4. Philadelphia
  5. New York Newark
  6. New York JFK
  7. Boston
  8. Washington
  9. Atlanta
  10. Miami
  11. San Francisco
  12. Los Angeles

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Sonntag, 15. Februar 2015

Analyse der Rewards im Credit Suisse Bonviva Rewards Shop leichtgemacht

Als Projekt für das Valentins-Wochenende habe ich mir eine bereits länger in meinem Kopf herumschwirrende Idee ausgesucht:

Die Angebote im Credit Suisse Bonviva Rewards Shop auf den lokalen Rechner zu spiegeln und danach nach allen Regeln der Kunst der Datenanalyse zu analysieren.

Die Tools finden sich in meinem Github-Repository:

emeidi/bonviva-tracker A set of scripts to mirror and parse the items in the Credit Suisse Bonviva Rewards Shop for further analysis

Die Auswertung, welche mir am Meisten am Herzen lag: Wie viele Schweizer Franken erhalte ich jeweils an Gegenwert, wenn ich Bonviva-Punkte gegen Geldgutscheine verschiedenster Gutscheinanbieter im Rewards Shop einlöse?

Hier die aktuelle Auswertung (Stand Oktober 2015):

[4019] Hotelcard im Wert von CHF 95 ........................... 7.62
[1078] CeDe.ch Geschenkkarte im Wert von CHF 30 ............... 7.50
[1269] FLEUROP Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ............... 7.50
[1270] FLEUROP Geschenkkarte im Wert von CHF 100 .............. 7.50
[1507] ATHLETICUM Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ............ 7.50
[1508] ATHLETICUM Geschenkkarte im Wert von CHF 100 ........... 7.50
[4255] MAGANDO.ch Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ............ 7.50
[4257] MAGANDO.ch Geschenkkarte im Wert von CHF 100 ........... 7.50
[1163] MrLens Gutschein im Wert von CHF 20 .................... 7.49
[4253] MAGANDO.ch Geschenkkarte im Wert von CHF 20 ............ 7.49
[1268] FLEUROP Geschenkkarte im Wert von CHF 25 ............... 7.49
[1308] SHUI TANG Jahresabo im Wert von CHF 300 (Gutschein) .... 7.06
[1215] VICTORIA-JUNGFRAU COLLECTION Wertgutschein von CHF 100 . 7.06
[1307] SHUI TANG Gutschein im Wert von CHF 100 ................ 7.06
[1510] NAVYBOOT Gutschein im Wert von CHF 100 ................. 7.06
[1511] NAVYBOOT Gutschein im Wert von CHF 200 ................. 7.06
[1306] SHUI TANG Gutschein im Wert von CHF 50 ................. 7.05
[1509] NAVYBOOT Gutschein im Wert von CHF 50 .................. 7.05
[3555] TheBungalow.ch Gutschein im Wert von CHF 100 ........... 7.04
[3561] JEANS.CH Gutschein im Wert von CHF 200 ................. 6.76
[3567] SHIRTERY.CH Gutschein im Wert von CHF 200 .............. 6.76
[1504] TICKETCORNER Ski-Geschenkbox im Wert von CHF 100 ....... 6.67
[3553] TheBungalow.ch Gutschein im Wert von CHF 50 ............ 6.67
[3559] JEANS.CH Gutschein im Wert von CHF 100 ................. 6.58
[3565] SHIRTERY.CH Gutschein im Wert von CHF 100 .............. 6.58
[1329] SWISS.HOLIDAYCARD Geschenkkarte im Wert von CHF 299 .... 6.38
[1198] THE BODY SHOP Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ......... 6.38
[4931] GLOBUS Geschenkkarte im Wert von CHF 200 ............... 6.35
[1516] iTUNES Geschenkkarte im Wert von CHF 100 ............... 6.35
[4929] GLOBUS Geschenkkarte im Wert von CHF 100 ............... 6.35
[4933] SWAROVSKI Geschenkkarte im Wert von CHF 100 ............ 6.35
[1197] JELMOLI Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ............... 6.35
[1331] LA REDOUTE Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ............ 6.35
[1332] HOTELPLAN Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ............. 6.35
[1505] BELDONA Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ............... 6.35
[1512] STARBUCKS Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ............. 6.35
[1513] BLACKOUT Geschenkkarte im Wert von CHF 50 .............. 6.35
[1515] iTUNES Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ................ 6.35
[4927] GLOBUS Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ................ 6.35
[4938] LÜTHY BALMER STOCKER Geschenkkarte im Wert von CHF 50 .. 6.35
[4250] GIDOR COIFFURE Geschenkkarte im Wert von CHF 100 ....... 6.33
[4936] LÜTHY BALMER STOCKER Geschenkkarte im Wert von CHF 20 .. 6.33
[1093] ORELL FÜSSLI Geschenkkarte im Wert von CHF 50 .......... 6.31
[1092] ORELL FÜSSLI Geschenkkarte im Wert von CHF 20 .......... 6.31
[3557] JEANS.CH Gutschein im Wert von CHF 50 .................. 6.26
[3563] SHIRTERY.CH Gutschein im Wert von CHF 50 ............... 6.26
[1201] TICKETCORNER Geschenkkarte im Wert von CHF 100 ......... 6.18
[1196] IKEA Geschenkkarte im Wert von CHF 50 .................. 6.18
[1200] TICKETCORNER Geschenkkarte im Wert von CHF 50 .......... 6.18
[1199] TICKETCORNER Geschenkkarte im Wert von CHF 25 .......... 6.17
[4249] GIDOR COIFFURE Geschenkkarte im Wert von CHF 50 ........ 6.02
[1503] TICKETCORNER Ski-Geschenkbox im Wert von CHF 50 ........ 6.00
[3546] TheBungalow.ch Gutschein im Wert von CHF 20 ............ 5.71
[4247] GIDOR COIFFURE Geschenkkarte im Wert von CHF 20 ........ 5.26

Erkenntnisse

  • Die Hotelcard bringt pro 1’000 Bonviva Points satte 2.36 CHF mehr Geld ein als das schlechteste Angebot von Gidor Coiffure. 1’000 Bonviva Punkte geben beim Coiffeur „nur“ 5.26 CHF bar auf die Hand.
  • 1’000 Bonviva-Punkte entsprechen gemäss dieser Umrechnung zwischen 5.24 und 7.62 CHF
  • Ein mit Credit Suisse Kreditkarten ausgegebener Franken resultiert folglich in einem „Zins“ von 0.52 bis 0.76 Prozent. Es gilt aber auch zu beachten, dass bei der VISA-Kreditkarte von Bonviva Silver ein Franken Umsatz nur 0.6 Bonviva Punkte erzielt, weil Credit Suisse deren American Express-Kreditkarte in den Markt drücken will. Credit Suisse besitzt das AmEx-Monopol in der Schweiz und kontrolliert die gesamte Wertschöpfungskette. Item. Somit schmilzt der Zins auf minimal 0.31 Prozent zusammen.

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Freitag, 13. Februar 2015

Track & Trace der Post mit zwei grossen Schnitzern

Wie man Empfängern einer Postsendung die URL zur Track & Trace-Funktion generiert, habe ich hier bereits erläutert.

Doch die Funktion bietet noch etwas äusserst nützliches mehr: Wer auch immer die Track & Trace-Nummer einer Sendung kennt, kann auf ebendieser Web-Site seine E-Mail-Adresse erfassen und wird in der Folge über jede Status-Änderung der Sendung informiert.

Leider haben die Web-Entwickler der Post bei diesem Feature zwei grobe Böcke geschossen:

  1. Eine E-Mail-Adresse kann unzählige Male registriert werden. Nun gut, nicht weiter schlimm mag der Web-Entwickler denken — dann fügt die Post Einträge halt mittels INSERT IGNORE oder INSERT REPLACE in die Datenbank ein. Denkste. Wenn ich meine E-Mail-Adresse zehnmal abspeichere, erhalte ich für jede Statusänderung zehn identische Mail. Das Problem wird dadurch noch verschäft, dass ich bei der Registrierung einer E-Mail-Adresse keine visuellen Hinweise erhalte, dass die Hinterlegung der E-Mail-Adresse auch wirklich geklappt hat. Deshalb habe ich es bereits mehrere Mal geschafft, meine Adresse drei Mal zu registrieren, bis ich feststellen durfte, dass die Speicherung längst durchgeführt worden war.
  2. Obwohl einem der Erläuterungstext zur Captcha-basierten Turing Tests weismachen will, dass man zwei Wörter erkennen und eingeben muss, geht es (mittlerweile?) nur noch darum, Hausnummern auf Photos eines Google Street View-ähnlichen Dienstes zu erkennen (Google Street View scheint dieses Vorhaben mit viel wissenschaftlichen Hirnzellen und Hardware automatisiert zu haben). Ich frage mich, wie viele Leute beim Anblick dieses Captchas gerätselt haben, wo auf dem Photo überhaupt irgendein Wort abgebildet sein soll?

Post Track Trace Captcha

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Freitag, 13. Februar 2015

Swissleaks im us-amerikanischen TV

Ironisch, aber eine britische Bank mit Ableger in der Schweiz hat es auf Grund ihrer Geschäftspraktiken in die us-amerikanischen Medien geschafft:

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Donnerstag, 5. Februar 2015

Wenn Social Media in die Hosen geht

Am 21. Januar 2015 fand ich als Facebook-Fan der Schweizerischen Bundesbahnen folgenden Post in meiner Timeline wieder:

SBB Social Media Fail

Social Media-„Experten“, die mit diesem Titel ihr tägliches Brot verdienen („Hey, auch diese Leute haben Frau und Kinder zu ernähren!“, ist man versucht zu sagen), werden diesen „Unfall“ zu ihren Gunsten auslegen und lauthals fordern, doch gefälligst das Social Media-Team bei den SBB aufzustocken, in Schicht-Arbeit einzuteilen und ein 24/7 Pikett zu organisieren.

Oder aber man macht einen Schritt zurück und überlegt sich zuerst, ob dieser Social Media-Schmarren einen einzigen Franken mehr in die Kassen des Unternehmens spült — notabene nach Abzug der Löhne der Social Media-„Experten“, den Sozialabgaben und den Fringe Benefits wie GA, womit noch mehr SBB-Mitarbeiter unnötigerweise die Züge verstopfen, weil diese nicht an ihrem Arbeitsort wohnen können oder wollen.

Und dann stampft man die Facebook-Seite ohne grosses Tamtam ein und fokussiert den zeitlichen und finanziellen Aufwand wieder auf Rollmaterial und Trassees.

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Samstag, 3. Januar 2015

Markus Somm und die kalifornische Initiative gegen japanische Einwanderer

Auf Flugreisen erhalte ich immer viel, viel Zeit, um auf Instapaper hinterlegte Artikel zu lesen. Während dem Rückflug aus den Weihnachtsferien hatte ich so Gelegenheit, mir das Geschreibsel des nationalkonservativen Markus Somm mit dem Titel Die Schweiz im Ausnahmezustand zu Gemüte zu führen.

Dabei fiel mir unter anderem folgende Aussage auf:

Als Kalifornien nach schweizerischem Vorbild vor dem Ersten Weltkrieg die direkte Demokratie ­einführte, richtete sich eine der frühen Volks­initiativen gegen chinesische und japanische Immigranten. Man nahm die Initiative an.

Spannend! Da ich seit einigen Jahren über Stephanie einen persönlichen Bezug zu Kalifornien, asiatischen Einwanderern und ABCs habe, nahm mich diese Episode besonders wunder.

Obwohl Somm äusserst unscharf schreibt und so nicht wirklich nachvollziehbar ist, auf welche Initiative er genau verweist, gehe ich nach einigen Recherchen davon aus, dass er sich auf das California Alien Land Law of 1913 bezieht:

The California Alien Land Law of 1913 (also known as the Webb-Haney Act) prohibited „aliens ineligible for citizenship“ from owning agricultural land or possessing long-term leases over it, but permitted leases lasting up to three years. It affected the Chinese, Indian, Japanese, and Korean immigrant farmers in California. Implicitly, the law was primarily directed at the Japanese. […] The law was meant to discourage immigration, primarily of Japanese immigrants, and to create an inhospitable climate for immigrants already living in California.

Quelle: California Alien Land Law of 1913

1920 wurde das Gesetz auf Grund des Resultats einer Volksinitative verschärft, weil es die japanische Einwanderung nicht stoppen konnte:

The 1920 Alien Land Law was passed in reaction to the intensification of anti-Japanese sentiment, and to the fact that the 1913 Alien Land Law was doing little to stem Japanese immigration to California.

Quelle: California Alien Land Law of 1913

Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber ich glaube dass die Lex Koller das schweizerische Pendant zu diesem Gesetz ist — es aber nicht auf eine bestimmte Ausländergruppe abzielt. Der Gesetzgeber in Kalifornien hingegen formulierte den Gesetzestext aber so aus, dass europäische Einwanderer nicht von ihm betroffen waren:

The laws are widely held to have been discriminatory measures specifically targeting the Japanese, spurred by fears about the increasing number of Japanese immigrants settling in California. The choice to apply the laws only to those aliens ineligible for citizenship rather than to all aliens meant that European aliens would not be affected. Because of this, the bill was decidedly directed at Asians and specifically at the Japanese, who had become a strong presence in the agricultural labor market as well as in the control of farms. The Alien Land Laws were part of a larger trend of attempted discrimination against the Japanese through policy in California during the early 20th century.

Quelle: California Alien Land Law of 1913

Ein wichtiges Faktum, welches uns Somm — in typisch nationalkonservativem Thesenjournalismus — verschweigt:

The Alien Land Laws were invalidated in 1952 by the Supreme Court of California as a violation of the equal protection clause of the 14th Amendment to the United States Constitution […]

Quelle: California Alien Land Law of 1913

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Labels: Schweiz, USA

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